Aktuelles

Die Versichertenkarte muss bei der ersten persönlichen Sitzung im Quartal eingelesen werden. Also bitte zu Quartalsbeginn immer die Karte mitbringen. Werden ausschließlich Videositzungen durchgeführt, muss die Karte NICHT eingelesen werden.

Bitte denken Sie weiterhin daran, bei postivem Schnelltest oder Erkältungssymptomen eine Videositzung zu machen. Sie erhalten den passenden Videolink dann von mir. Im Krankheitsfall geht also jederzeit eine Videositzung.

Hinweise zur Videobehandlung: Ich nutze eine Videosprechstunde, die unter anderem durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Gematik zertifiziert ist. Sie können ein Smartphone oder Ihr Notebook benutzen, ein Download ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung.

Eine Maskenpflicht für Psychotherapeutische Praxen kann per Hausrecht ausgesprochen werden. Aktuell ist dies nicht der Fall. Sie können maskenfrei kommen.